Ausstellungen
auf Schloss Nossen

Schloss Nossen diente als Ritterburg, Abtssitz und kurfürstliches Jagdschloss. Später dann als Amts- und Richtstätte, wovon heute noch Turmverlies und Gefängniszellen erzählen. Die Ausstellungsteile erzählen über die wechselvolle Geschichte des Schlosses, von hohen Gästen wie Napoleon und der Gräfin Cosel und zeichnen die Spuren sächsischer Adelsgeschlechter fernab des hohen Hofes nach.

Seit 2012 widmen sich jährlich wechselnde Sonderausstellungen dem sächsischen Adel, seinem Leben und Wirken.

Dauerausstellung

Blick auf die Ahnengalerie
Blick auf die Ahnengalerie

Die Ausstellung »Spurensuche in Sachsen – Die Familie von Schönberg in acht Jahrhunderten« beleuchtet die sächsische Uradel-Familie von Schönberg, deren Angehörige zahlreiche hohe Ämter im sächsischen Staats- und Verwaltungswesen bekleideten und Äbte und Äbtissinnen in sächsischen Klöstern stellten. Besonderer Schatz sind zwei Gemälde des Künstlers Ferdinand von Rayski: »Die Grenadiere im Schnee« und »Die Schlacht bei Borodino«.

 

Kontakt

Schloss Nossen

Am Schloß 3 | 01683 Nossen

Zur Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gemeinützige GmbH gehörend

+49 (0) 35242 504-35
nossen@schloesserland-sachsen.de

Schloss Nossen diente in seiner Vergangenheit als Ritterburg, Abtssitz, kurfürstliches Jagdschloss und Amtssitz. Im 1. OG des Westflügels erfahren Sie mehr zur Amts- und Jagdschlossgeschichte, können sich über die Entwicklung des Münzwesens und die neuzeitliche Rechtssprechung informieren. Eine Figurenszene mit Audioinstallation inszeniert eine authentische Gerichtsverhandlung auf dem Amt Nossen. Im Kurfürsten- und Kaminzimmer lassen sich die einstige Pracht des Jagdschlosses erahnen.

Der Keller im Südturm des Westflügels - auch Lips-Tullian-Turm genannt - beherbergt ein ca. 10m tiefes Verlies. Ein Hörspiel illustriert das Schicksal eines der Insassen. In der Frohnfeste können ein Folterverlies (Rekonstruktion) und neuzeitliche Zellen aus der Zeit als Strafanstalt besichtigt werden.

Ausflugstipp

Gefängnis und Folter

Verbrechen gibt es, solange es Menschen gibt, Freiheitsstrafen nicht. Die beginnen erst mit den Klostergefängnissen: Reue, statt Vergeltung um den rechten Weg im Leben wieder zu finden. Im 19. Jahrhundert denkt man dann neben dem Schutz der Allgemeinheit auch an die Resozialisierung der Gefangenen.

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